Alle Lieferungen (Kaufverträge) und Leistungen (Werk, Dienst- und Schulungsleistungen) der EnableChange GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine schriftliche Individualabrede getroffen worden ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Anderslautende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen von EnableChange GmbH-Kunden sind nur wirksam, wenn sie von EnableChange GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Die Angebote der EnableChange GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch EnableChange GmbH, spätestens jedoch durch Lieferung an den Kunden (Kaufvertrag) oder Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werk-, Dienst- und Schulungsleistungen) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie anderslautende Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig, ob diese mündlich oder per Internet (E-Mail) erfolgt sind, bedürfen zu deren Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung der EnableChange GmbH.
EnableChange GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftragsgebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei unvorhersehbaren oder erforderlichen und nicht zumutbaren Aufwendungen, sowie bei nicht zu überwindenden Hindernissen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag seitens EnableChange GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder widerruft der Kunde den erteilten Auftrag, so kann EnableChange GmbH Aufwendungsersatz verlangen; im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Werkvertrages gilt insbesondere § 649 BGB.
Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die sich aus der Auftragsbestätigung der EnableChange GmbH ergebenden Preise verstehen sich ab EnableChange GmbH Firmensitz Hamburg. Ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Vertragsschluss gültigen EnableChange GmbH-Listenpreise. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen EnableChange GmbH-Auftragsbestätigung berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht EnableChange GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. EnableChange GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von EnableChange GmbH aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung oder jede einzelne Leistungsvereinbarung als gesondertes Vertragsverhältnis.
EnableChange GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird: EnableChange GmbH haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hinsichtlich Schäden, die durch EnableChange GmbH leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt: Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von EnableChange GmbH auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt EnableChange GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung für Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Ist die Haftung von EnableChange GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass EnableChange GmbH deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von EnableChange GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von EnableChange GmbH Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. EnableChange GmbH teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, sofern EnableChange GmbH es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen hat, für einen Ersatzreferenten zu sorgen, sowie von EnableChange GmbH nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. EnableChange GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet EnableChange GmbH gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Entsprechendes gilt bei Veranstaltungsdurchführung in den Räumen von EnableChange GmbH, es sei denn, der Schaden wurde von EnableChange GmbH oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer 10 entsprechend.
EnableChange GmbH ist berechtigt, vertragliche Pflichten auch teilweise durch Dritte als Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
EnableChange GmbH wird Beratungsdienstleistungen im Rahmen der schriftlich vereinbarten Zeiträume durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Soweit die Beratungsdienstleistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein EnableChange GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Beratung erbringen, bleibt EnableChange GmbH vorbehalten. Ebenso behält sich EnableChange GmbH die Möglichkeit vor, jederzeit einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen.
Der Kunde unterstützt EnableChange GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:
soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter von EnableChange GmbH einschließlich der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von EnableChange GmbH für Informationen und Fragen etc., während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Kunden abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, EnableChange GmbH alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm hiernach oder aufgrund gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann EnableChange GmbH für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich EnableChange GmbH, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes.
Kommt der Kunde mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, ist EnableChange GmbH zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Können die Beratungsdienstleistungen aus Gründen, die EnableChange GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so wird der vereinbarte Beratungszeitraum trotzdem berechnet. Etwas Anderes gilt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der betreffende Berater der EnableChange GmbH anderweitig eingesetzt worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Beratungsleistung rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert.
Kommt EnableChange GmbH mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungsleistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer EnableChange GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag zu kündigen. Eine weitergehende Haftung übernimmt EnableChange GmbH im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Werkleistungen der EnableChange GmbH hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch EnableChange GmbH schriftlich abzunehmen. Unterlässt der Kunde die schriftliche Abnahmeerklärung gegenüber EnableChange GmbH, gilt die Werkleistung als vertragsgemäß abgenommen. Ebenso gilt eine Werkleistung als vertragsgemäß abgenommen, wenn sie produktiv von Kunden genutzt wird. Die Abnahme der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen durch den Auftraggeber (AG) erfolgt unverzüglich nach einer entsprechenden Anzeige durch EnableChange GmbH, in der Regel am ersten Werktag nach Abschluss der Inbetriebnahme. Entspricht die Leistung von EnableChange GmbH den Vereinbarungen gem. Leistungsbeschreibung, erklärt der AG unverzüglich nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme. Verweigert der AG die schriftliche Abnahmeerklärung gegenüber der EnableChange GmbH, gilt das Werk auch Teilleistungen mit der Inbetriebnahme durch den AG als vertragsgemäß abgenommen.
Ein Mitarbeiter der EnableChange GmbH steht für die Unterstützung bei der Abnahmeprüfung in angemessenem Umfang zur Verfügung. Einzelheiten zur Abnahmeüberprüfung werden in einem angemessenen Zeitraum vor Übernahme gemeinsam schriftlich festgelegt. Werden Teilabnahmen vereinbart, sind diese nach Abschluss entsprechender Projektphasen zwischen AG und EnableChange GmbH durchzuführen. Wird die Abnahmeüberprüfung gemeinsam durchgeführt wird, führt der AG ein Protokoll. Der AG wird sofort nach erfolgreichem Abschluss der Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Kann die Abnahme wegen eines Fehlers in einem Programm bzw. an sonstigen Leistungen der EnableChange GmbH zweimal nicht erfolgen, kann der AG eine Verzugsentschädigung für die Zeit des Verzugs von 0,5 % pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch höchstens 5% der Vergütung des in Verzug geratenen Leistungsteils verlangen. Gleichzeitig kann der AG nach Verstreichen einer der EnableChange GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Abnahme durch den AG bedeutet die Erbringung der von EnableChange GmbH geschuldeten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht. Der AG wird die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Mängel, die eine Abnahme nicht
verhindern, sind während des Abnahmeprozesses auf dem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll aufzunehmen und werden im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung unverzüglich von EnableChange GmbH beseitigt.
Soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wird, räumt EnableChange GmbH dem Kunden an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.
Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungsleistungen und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten. Die Leistungen von EnableChange GmbH werden im Rahmen standardisierter Schulungen in Schulungszentren (Offene Schulungen), online als E-Learning, als kundenspezifische Schulung (Inhouse-Schulungen) in Hotels, Schulungszentren oder in den Räumen des Auftraggebers erbracht. Diese Leistungen werden ausschließlich auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Mit der Anmeldung zu einer Schulung werden diese Bedingungen anerkannt.
Alle auf der Firmenwebseite veröffentlichten Angebote richten sich sowohl an private als auch an gewerbliche Kunden.
Die Anmeldung ist schriftlich oder online über die Homepage der EnableChange GmbH zu richten. Die Anmeldung wird für EnableChange GmbH mit Erteilung einer schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich.
Der Schulungspreis versteht sich bei offenen Schulungen pro Person zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. EnableChange GmbH behält sich vor, Inhalte von Schulungen, Schulungsunterlagen, die Dauer von Schulungen, den Veranstaltungsort sowie die Preise zu ändern.
Inhouse-Schulungen werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart und unterliegen grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit einzelvertraglich keine anderweitige Regelung getroffen wird. Zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen können neben der gültigen Mehrwertsteuer, sofern vorab vereinbart, zusätzlich die Anfahrtszeiten, Fahrt- und Hotelkosten der Trainer berechnet werden. Die nur zeitweise Teilnahme oder eine nicht vollständige Belegung eines Seminarteils berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.
Die Schulungsgebühren werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Schulungsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der angemeldete Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen werden. Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Kunden nicht zu.
Gegenstand der Leistung ist der Bezug elektronischer Schulungsunterlagen.
Nach der Buchung des Kurses erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung die Zugangsdaten zum E-Learning Portal. Der Zugang zum E-Learning-Kurs hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Die für den Zugang zu den E-Learning-Kursen zur Verfügung gestellten Daten (Benutzername und Passwort) sind vertraulich und dürfen anderen Personen als dem frei geschalteten Teilnehmer nicht weitergegeben werden.
Sämtliche Rechte an den E-Learning-Kursen (Verwertungs- und Schutzrechte) verbleiben bei der EnableChange GmbH. EnableChange GmbH räumt dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein.
Eine Stornierung einer E-Learning Schulung ist nach Zugang der Nutzungsdaten ausgeschlossen.
Die schriftliche Stornierung der Teilnahme an einer Schulung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Im Falle einer Nichtteilnahme ohne Absage wird der volle Schulungspreis fällig. Fällt durch die Stornierung die Voraussetzung für die unentgeltliche Überlassung von Produkten/Leistungen wie z.B. Literatur weg, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.
Die Stornierung oder Umbuchung einer Inhouse-Schulung bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig.
EnableChange GmbH behält sich vor, die Durchführung einer Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für EnableChange GmbH technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen. Bei Terminabsagen durch EnableChange GmbH erhält der Kunde ein Guthaben in Höhe der bereits bezahlten Schulungsgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall oder Reisekosten, bestehen gegenüber EnableChange GmbH nicht.
Sämtliche Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus, bleiben EnableChange GmbH vorbehalten.
Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EnableChange GmbH reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, gespeichert, vervielfältigt, dekompiliert, zurückentwickelt („reverse engineering“), verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden.
EnableChange GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Schulungsprogramm aufgeführten Produkte, Methoden und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.
Soweit ein von EnableChange GmbH entwickeltes oder geliefertes Programm, Gerät, System oder eine Dienstleistung mit Fehlern behaftet ist und dies vom Kunden schriftlich angezeigt wird, wird EnableChange GmbH Fehler unverzüglich unentgeltlich beheben (Nachbesserung). Ist eine Fehlerbeseitigung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, wird EnableChange GmbH, soweit wirtschaftlich vertretbar, eine gleichwertige Alternative anbieten. Sollte EnableChange GmbH innerhalb zweier, vom Kunden schriftlich gesetzter, angemessener Nachfristen weder in der Lage sein, wesentliche Fehler zu beseitigen noch eine gleichwertige Alternative anzubieten, kann der Kunde die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) erklären.
Die Gewährleistungszeit beginnt ab Abnahme und endet ein Jahr danach. Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit Mängel auf Leistungen oder Bestandteile Dritter oder des Kunden selbst beruhen, die nicht von EnableChange GmbH geleistet oder geliefert worden sind. Dies beinhaltet insbesondere den Fall, dass der Kunde oder ein von ihm autorisierter Dritter an der Vertragsleistung von EnableChange GmbH eine Änderung, Ergänzung oder sonst wie geartete Leistung vornimmt bzw. erbringt.
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene oder als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich behandeln. Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien auch die von ihnen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen angemessen gegen eine nicht vertragsmäßige Nutzung zu sichern. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherstellen.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt von den Parteien nur in Übereinstimmung mit den relevanten Vorschriften.
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der EnableChange GmbH im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass EnableChange GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten gemäß dem Datenschutzgesetz für geschäftliche Zwecke verwendet. Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung ist die Tatsache, dass EnableChange GmbH für den Kunden tätig ist. Insoweit darf EnableChange GmbH auf die Geschäftsverbindung hinweisen bzw. den Kunden als Referenzkunden angeben.
EnableChange GmbH übernimmt keine Haftung für Vertragsgegenstände, die gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, soweit diese nicht von EnableChange GmbH selbst erbracht bzw. geliefert werden. Der Kunde hat EnableChange GmbH über Ansprüche, die aus den oben genannten Gründen gegen ihn erhoben worden sind, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit der EnableChange GmbH GmbH abzutreten, wenn EnableChange GmbH vorher der Abtretung schriftlich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle Vorausgegangenen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
Sofern der Kunde von EnableChange GmbH ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Vertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz der EnableChange GmbH. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 25.05 2018
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